
Die sachliche Zuständigkeit betrifft die Frage welches Gericht (Amts- Land oder Oberlandesgericht) für die Entscheidung sachlich zuständig ist. Sie richtet sich in der ersten Instanz des Strafprozesses, soweit nicht Sonderzuweisungen bestehen (§ 74 Abs. 2 GVG für das Landgericht und § 120 GVG für das Oberlandesgericht), nach der Höhe der zu...
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